Mittwoch, 16. Oktober 2013

Geschichte kompakt No.15


Der antike Herrscher

Unter einem Herrscher versteht man in der Antike ganz allgemein das politische meist auch sakrale und rechtliche Oberhaupt einer Bevölkerung innerhalb eines definierten Herrschaftsgebiets. Als höchste Autorität führt der Herrscher spezielle Herrschertitel, die meist seine Stellung und Aufgaben beschreiben, und nutzt Herrscherinsignien (z. B. Thron, Szepter, Krone, Diadem, Ornat). Die Weitergabe des Herrscheramtes erfolgte in der Regel in der Familie. Weibliche Herrschertitel sind für den Alten Orient belegt, nicht bei Griechen und Römern. Bei den Hethitern sind auch weibliche Herrscher belegt. Im pharaonischen Ägypten regierte die Frau eines verstorbenen Pharao für unmündige Söhne, im Reich der Ptolemäer fungierten Frauen als Herrscherinnen neben dem König oder zusammen mit einem Bruder.

Der Herrscher im Alten Orient

Die Titel des Herrschers im Alten Orient deuten auf seine soziale Stellung (z. B. "Großer Mann", "Vornehmster"), seine Aufgabe der Sicherung des Staates nach außen ("König der Könige", "Großkönig") und innen (z. B. "Ratgeber", "Statthalter", "gerechter Hirt") oder seine Verantwortung für den Kult der Götter (z. B. "Sohn Gottes", "vollkommener Gott") und die Verpflichtung, die richtige Welt- und Lebensordnung (ägyptisch Maat) zu verwirklichen. Die Verehrung lebender Herrscher als Götter war die Ausnahme und nur sporadisch im frühen Mesopotamien (Ende 3. Jahrtausend v. Chr.) bekannt. In der Regel wurden die Herrscher Mesopotamiens und der Assyrer ebenso wie die ägyptischen Pharaonen und die Herrscher in Iran (Achämeniden, Parther, Sassaniden) zwar in enge Beziehung zu Göttern gesetzt, aber nicht als Götter gesehen.

Der Herrscher in Griechenland

Im griechischen Raum besaßen die in einzelnen Landschaften der Peloponnes und Mittelgriechenlands regierenden mykenischen Herrscher (Wanax, Pl. Wanakes, "Herren") wie im Alten Orient oberste politische, militärische, sakrale und wirtschaftliche Macht. Einzelne Verwaltungsfunktionen gaben sie an Beauftragte weiter, die u. a. den Titel Basileus ("König") trugen. Diese Basileis (Pl.) finden sich auch nach dem Untergang der mykenischen Welt nach 1200 v. Chr., jedoch mit erheblich beschränkten politischen, rechtlichen und sakralen Kompetenzen, die zudem meist bei Kollegien von Basileis lagen. Eine Konzentration von Macht in der Hand eines Herrschers erfolgte wieder zwischen ca. 750 u. ca. 480 in der so genannten Älteren Tyrannis in Griechenland bzw. Sizilien und seit dem Ende des 5. Jh. in der so genannten Jüngeren Tyrannis, die jedoch nur an den Rändern der griechischen Welt auftrat (v. a. Sizilien/Unteritalien; nordöstliche Ägäis/Propontis). Im Doppelkönigtum Spartas waren die Könige stark an die politische Mitwirkung des Rats (Gerusia), der Ephoren und des Volkes gebunden. Im übrigen Griechenland galt nach den Perserkriegen (490-479 v. Chr.) die Existenz eines Herrschers als unvereinbar mit der Freiheit des Bürgerstaates. Dies schloss jedoch die Ausbildung hegemonialer Strukturen nicht aus, wobei einzelne Städte (z. B. Athen, Sparta, Theben) als z. T. rigide Herrscher über andere Städte auftraten. Mit Alexander dem Großen entstand ein neues Bild des Herrschers, das im hellenistischen Königtum weiterlebte und sich in erster Linie durch militärische Erfolg legitimierte, verstärkt durch explizite Insignien (Diadem, Purpurgewand, Siegelring) und sakrale Überhöhung.
Der hellenistische Herrscher galt im Prinzip als Eigentümer des beherrschten Landes, das er durch Verwandte und Freunde verwalten ließ und als Quelle des Rechts. Zugleich trat er als "Retter" (Sotér) und "Wohltäter" (Euergétes) auf, um dem Idealbild des Herrschers zu entsprechen, das in der neu entstehenden Literaturgattung des Fürstenspiegels entwickelt wurde und den Herrscher als fürsorglich, gerecht und selbstbeherrscht zeichnete. Die religiöse Verehrung des hellenistischen Herrschers überstieg durch die Vergöttlichung regierender Herrscher das im Alten Orient übliche Maß.

Römisches Reich

In Rom trugen die frühen Herrscher den Titel rex (König), was auf deren primär sakral-magische Aufgabe des regere (= aufrecht halten, im Lot halten) weist, die Gesellschaft im Einklang mit der Ordnung der Natur zu halten. Die politische Macht der frühen Herrscher scheint gering gewesen zu sein, obwohl die ersten drei der angeblich sieben Könige mythisch als Staatsgründer und oberste Richter (Romulus), Priester (Numa) und Krieger bzw. Heerführer (Tullus Hostilius) stilisiert wurden. Auch der Versuch der Herrscher aus der etruskischen Familie der Tarquinier, ihre Stellung durch militärische und soziale Reformen sowie durch eine verstärkte sakrale Anbindung an Jupiter (Tempelbau u. Triumphritual) zu verstärken, misslang letztlich. Nach der Vertreibung des letzten Königs (um 510 v. Chr.) und der Begründung der Republik blieb das Streben nach Königsherrschaft (affectatio regni) ein todeswürdiges Verbrechen, und selbst Augustus konnte sich als Herrscher nur etablieren, weil er den Titel rex vermied und die republikanische Verfassung oberflächlich nicht antastete. In der römischen Kaiserzeit wurden die Bezeichnungen Imperator, Caesar und Augustus zu titularen Bestandteilen des kaiserlichen Namens (z. B. Vespasian: Imperator Caesar Vespasianus Augustus). Seit Diocletian (nach 284 v. Chr.) führten die Kaiser den Titel Augustus, die zu Nachfolgern bestimmten ‚Unterkaiser‘ den Titel Caesar. Nach dem Erlöschen der Dynastie Konstantins des Großen (363 n. Chr.) wurde auch bei Mehrfachherrschaft nur noch Augustus als Titel verwendet.
Im byzantinischen Ostreich wurde am Beginn des 7. Jh. der griechische Titel Basileus wieder zur offiziellen Bezeichnung des Kaisers. Als Insignien dienten im Römischen Reich Zepter und Globus, seit Konstantin auch wieder das bisher verpönte Königsdiadem. Der kaiserliche Ornat entwickelte sich zunehmend prunkvoll (Gold und Purpur) aus dem Gewand republikanischer Feldherrn und nahm in der Spätantike und in Byzanz auch Einflüsse der neupersisch-sassanidischen Königstracht auf.

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