Freitag, 14. September 2012

Freispruch bei unklarer Gegenwehr! Aber bitte nicht bei ROT über die Ampel fahren!




Ab wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? Ein Urteil des Landgerichts Essen sorgt für Empörung.
Der umstrittene Fall: Im Sommer 2009 geht Nadine (damals 15, Name geändert) nachts mit Roy Z. (damals 28) und zwei anderen Frauen in dessen Wohnung in Marl (NRW). Roy hat viel getrunken und gekifft. Er ist leicht reizbar, wird aggressiv.

Irgendwann schickt der Mann die zwei älteren Frauen weg, macht sich an das Mädchen heran. „Lass das“, soll sie gesagt haben, als er sie auszieht. Mehr macht sie nicht, lässt alles über sich ergehen.
Erst ein halbes Jahr nach der Tat zeigt sie ihn an. Hat sie sich vorher nicht getraut? Erst jetzt kam der Fall vor Gericht.

Nadine ist heute 19 und verheiratet. Beim Prozess wird schnell klar: Das Gericht kann Roy Z. die Vergewaltigung nicht nachweisen. Selbst die Staatsanwältin plädiert auf Freispruch.
Im Plädoyer sagt die Staatsanwältin: „Sie wollte das nicht, das glaube ich ihr, aber sie hat sich auch nicht gewehrt.“ Sie habe ihre Hilfemöglichkeiten nicht genutzt. Die Richterin spricht Roy Z. frei. Aus Mangel an Beweisen.

„Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen“, soll Richterin Luise Nünning laut „Recklinghäuser Zeitung“ im Gericht zum Opfer gesagt haben. Die Richterin dementiert diesen Satz.
Die angebliche Äußerung wird im Internet leidenschaftlich diskutiert. „Empörend“, „eine Verhöhnung des Opfers“, „wie soll sich eine 15-Jährige gegen einen körperlich kräftigen Mann zur Wehr setzen?“ Das sind noch die harmlosesten Kommentare zu dem Urteil in sozialen Netzwerken wie Facebook.
Veit Schiemann vom Opferverband „Weißer Ring“: „Formaljuristisch muss bei einer Vergewaltigung ein Beteiligter sagen, dass er das nicht will und der andere muss das auch hören.“ Das zu beweisen sei aber schwierig. „Man kann jedem Opfer nur raten, sich laut und deutlich zu wehren.“

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