Freitag, 2. August 2013

+++ZSCHÄPE-PROZESS KOSTET DEN STEUERZAHLER 20 MIO. EUR und ihre Anwälte wohnen im feinen Hotel "Vier Jahreszeiten"+++




191 Verhandlungstage, fünf Angeklagte, elf Verteidiger, mehr als 80 Nebenkläger, Hunderte Zeugen. Der NSU-Prozess vorm OLG München gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer ist ein Verfahren, auf das die Welt blickt.
20 Millionen Euro soll der Mammut-Prozess laut „Spiegel“ kosten.

WARUM IST DAS VERFAHREN SO TEUER?

Die Anwälte von Beate Zschäpe sind als Pflichtverteidiger bestellt. Heißt: Anja Sturm (43), Wolfgang Heer (39) und Wolfgang Stahl (41) können ihre Kosten laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit der Staatskasse abrechnen. Das sind rund 1000 Euro pro Verhandlungstag.
► Grundgebühr: bis zu 434 Euro.
► Zuschlag für lange Verhandlungstage (ab acht Stunden): 356 Euro.
► Reisekosten: 30 Cent pro Kilometer, Flug- und Bahnreisen werden komplett gezahlt.
► Abwesenheitsgeld (fällt für auswärtige Anwälte an): maximal 60 Euro.
► Übernachtung: 110 Euro.

Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer: „Der Betrag von 110 Euro pro Nacht ist für eine teure Stadt wie München angemessen.“
Zschäpes Anwälte wohnen an Verhandlungstagen im Fünf-Sterne-Hotel „Vier Jahreszeiten“. Kosten pro Nacht: 320 Euro (Superior Zimmer)! Die „Abendzeitung“ hatte den Verteidigern vorgeworfen, Steuergeld zu verprassen.

ABER: Die Differenz zahlen die Juristen aus eigener Tasche!


DIE NEBENKLAGE

Auch die Nebenkläger haben Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Juristen. Jeder Anwalt kann pro Prozesstag rund 700 Euro abrechnen. Macht bei 60 Anwälten 42 000 Euro pro Tag!
Allein für Kopierkosten fallen für jeden Nebenkläger bis zu 10 000 Euro an (25 Euro für die ersten 50 Seiten, danach 15 Cent pro Blatt).

DIE ZEUGEN

Weitere Kosten entstehen durch Reisekosten und Verdienstausfall für Zeugen, Dolmetscher- und Sachverständigen-Honorare.

WER KOMMT FÜR DIE 20 MILLIONEN EURO AUF?

Im Falle einer Verurteilung müssen Zschäpe und die anderen Angeklagten zahlen. Dass sie diese Summen aufbringen können, ist so gut wie ausgeschlossen! Der Steuerzahler bleibt auf den Kosten sitzen.
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (55, CSU) hält die Ausgaben dennoch für gerechtfertigt: „Die Aufarbeitung der furchtbaren NSU-Morde durch ein Gericht ist eine ganz zentrale Aufgabe – im Interesse der Angehörigen der Opfer, aber auch um verloren gegangenes Vertrauen in unseren Rechtsstaat zurückzugewinnen.“

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