Montag, 29. April 2013

+++NSU-PROZESS UND SEIN PRESSE-VERLOSUNGSKRIMI, oder warum es dabei auch Gelächter gab+++


Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Verlosung der Journalistenplätze im NSU-Prozess abgeschlossen. Die Auslosung war am Vormittag unter Aufsicht des Notars Dieter Mayer durchgeführt worden. Dieser hatte als Zeugen den ehemaligen Bundesjustizminister und Münchner Alt-OB Hans-Jochen Vogel (SPD) bestellt.


Insgesamt hatten 927 Medien und Medienvertreter eine Akkreditierung für das Verfahren beantragt. 324 Lose wurden bei der Auslosung berücksichtigt. Abgewiesen wurden 30, weil sie die Voraussetzungen für eine Akkreditierung nicht erfüllt hatten. Bei den in- und ausländischen Nachrichtenagenturen erhielt die türkische Agentur IHA den Zuschlag, außerdem die deutsche Nachrichtenagentur dpa und dpa English Services.
Außerdem dabei: Das al-Dschasira-Büro Istanbul sowie Radio Lora München, "Svenska Dagbladet", France 2 Berlin, NOS, "Neue Zürcher Zeitung" und "Hürriyet".

Unter den Print-Medien: "Bild", "Allgäuer Zeitung", "Passauer Neue Presse", "Pforzheimer Zeitung", "Sächsische Zeitung", "Oberhessische Presse Marburg" und die "Lübecker Nachrichten". Die überregionalen Tageszeitungen "Süddeutsche Zeitung", "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Die Welt", "Die Tageszeitung" und "Frankfurter Rundschau" bekamen bei der Verlosung keinen der reservierten Plätze. Von den Wochenmagazinen dabei sind: "Focus", "Sonntag aktuell", "Süddeutsche Magazin" und der SPIEGEL.

Bei der Nennung einiger, vor allem kleinerer Medien oder der Frauenzeitschrift "Brigitte" brach im Saal unter den Journalisten Gelächter aus.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, hat das Losverfahren zur Vergabe der festen Presseplätze im NSU-Prozess als angemessen und gerecht bezeichnet. Es handle sich dabei um ein allgemein anerkanntes Verfahren, sagte Huber am Montag in München. Es sei eine gerechte Entscheidung getroffen worden. Huber, nannte die Angriffe auf das Gericht im Vorfeld des NSU-Prozesses "einmalig in der Geschichte Deutschlands". Diejenigen, die bestimmte Ansichten in dem Streit zum Teil ungeprüft weitergegeben hätten, hätten die zentrale Aufgabe des Gerichts "nicht richtig verstanden", sagte Huber. Der Senat habe sich eigentlich auf die juristische Vorbereitung des Verfahrens konzentrieren wollen, habe sich dann aber auch um viele logistische Fragen kümmern müssen.
Das OLG München hatte die Plätze zunächst nach dem Windhund-Prinzip vergeben: Diejenigen Medien und Journalisten erhielten für sie reservierte Plätze, die sich am schnellsten akkreditierten. Als das Ergebnis feststand, hagelte es Kritik, da keine türkischen oder griechischen Medien darunter waren.

Die türkische Zeitung "Sabah" legte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein, das Gericht gab ihr statt. Auch ihre Vertreter dürfen nach der heutigen Auslosung am Prozess teilnehmen.
Das OLG hatte entschieden, die Akkreditierung komplett neu zu starten und den Prozessbeginn auf den 6. Mail zu vertagen. Zudem wählte es das Losverfahren für die Platzvergabe. Dabei wurden Kontingente gebildet: Unter anderem wurden für türkische Medien vier Plätze reserviert, für griechische und auf Persisch publizierende Medien je einer.

Laut einer OLG-Sprecherin gab es im Vergleich zur ersten Verteilungsrunde, bei der sich insgesamt 129 Medien akkreditiert hatten, dieses Mal ein Mehrfaches an Bewerbern. "Es waren tatsächlich viele hundert Bewerber", sagte Andrea Titz dem Fernsehsender N24. Es ist wahrscheinlich, dass Bewerber, die in der zweiten Runde keinen Platz bekommen, gegen die Entscheidung klagen werden. Dann könnte sich das NSU-Verfahren weiter verzögern. So soll die "taz" bereits erwägen, gegen die Platzvergabe zu klagen, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken.

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