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Freitag, 21. Dezember 2012
+++LESERNUTZEN: Was ändert sich 2013 alles?+++
Zum Jahresabschluss als ganz besonderen Lesernutzen hier eine gebündelte Information der Bundesregierung über wichtige Veränderungen in 2013.
Ein Beitrag, den Sie sehr genau lesen sollten, es geht um Ihr Geld:
Was ändert sich bei Gesundheit und Pflege?
Die Praxisgebühr wird abgeschafft. Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Bürokratie.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Förderung für Pflegevorsorge
Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Stärkere Überwachung von Medizinprodukten
Medizinprodukte werden künftig besser überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der PIP-Brustimplantate-Skandal.
Was bringt 2013 für Arbeitsmarkt, Rente und Soziales?
Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei Milliarden Euro.
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.
Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent. Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen. Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.
Höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber: Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15
Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil Überschüsse zur Verfügung standen. Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine Umlage.
Rente mit 67 – Renteneintritt zwei Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Neue Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe: Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro
monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.
Was gibt's Neues beim Verbraucherschutz?
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln "Hilft bei…", "Beugt vor…" – welche Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt. Welche Angaben erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Unisex-Tarife bei Versicherungen: Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch Unisex-Tarife anzubieten.
Besserer Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt: Für gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so
genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen. Für die rund 80.000 gewerblichen Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.
Was sollten Verkehrsteilnehmer wissen?
Mehr Transparenz bei den Preisen für Benzin, Strom und Gas. Günstig tanken: Die deutschen Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben. Durch die Markttransparenzstelle werden die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.
Elektro- und Brennstoffzellen-Autos KFZ-steuerfrei: Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.
Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.
Führerschein ab 2013 befristet:
Von 2013 an ersetzt ein europaweit gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein. Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.
Neue Regeln für Motorräder und Anhänger: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.
Für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.
Freie Fahrt für Fernbusse: Reisen wird einfacher und größtenteils auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren – vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen. Nach dem bislang geltenden Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.
Was ist bei Steuern und Finanzen wichtig?
Höherer Steuerfreibetrag ab 2013: Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.
Erleichterter Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden: Ab Januar 2013 gilt ein besonderer Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen
Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.
Gegen Geldwäsche bei Online-Glückspielen:
Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über Online-Glückspiele verhindern. Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.
Was ändert sich bei Energie und Umwelt?
Energieeffizienz: Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann nicht mehr verkaufen.
Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer. Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich zur Verfügung steht, schrumpft
dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013 gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.
Erneuerbare-Energien-Umlage angepasst:
Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist notwendig, weil sich der Ausbau der Erneubaren Energien schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu decken sind. Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft ihnen so, Strom zu sparen.
ALLES GUTE FÜR 2013!
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