Montag, 24. Juni 2013

+++BUNGA-BUNGA IST SCHULDIG, oder 7 Jahre Knast und lebenslanges Politik-Verbot!+++


SCHULDIG lautet das Hammerurteil!

Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi (76) ist im „Ruby“-Prozess zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden – ein Jahr mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Außerdem darf Berlusconi ein Leben lang keine öffentlicher Ämter mehr ausüben.
Es geht um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch. 

ABER: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird sicher angefochten.
Diese drei Richterinnen verknackten Berlusconi: Giulia Turri, Carmen D'Elia und Orsola De Cristofari. Während der betont sachlichen Urteilsverlesung (dauerte nur wenige Minuten) verzog keiner der drei eine Miene. Im Gerichtssaal war es mucksmäuschenstill. Das italienische Fernsehen und die wichtigsten Nachrichtenseiten im Internet hatten sich live in die Urteilsverkündung eingeklinkt.

Rückblick: Seit 9.45 Uhr berieten sich die Richterinnen des Mailänder Gerichts. Sechs Jahre Haft plus lebenslanges Ämterverbot hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.
Seine Verteidiger hatten plädiert, ihn vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Prostitution mit Minderjährigen freizusprechen. Noch am Vormittag haben sie ein siebenseitiges Dokument mit angeblich entlastenden Informationen nachgereicht.

27 Monate lang mühte sich das Mailänder Gericht um die Wahrheitsfindung in einem Fall, der weltweit als Spiegelbild der verlorenen politischen Kultur in Italien verstanden wurde. Zumal Berlusconi den Begriff „Bunga Bunga“ für zwielichtige Feste von seinem zweifelhaftesten politischen Freund, Libyens Ex-Diktator Gaddafi (1942 – 2011), aufgeschnappt haben soll.

Unstrittig ist, dass die damals minderjährige Nachtclub-Tänzerin „Ruby Rubacuori“ (Kunstname) im Frühjahr 2010 mehrere Nächte in Berlusconis Luxus-Villa bei Mailand verbracht hat und für ihre Besuche mehrere zehntausend Euro in Umschlägen erhalten hat.
Dennoch zwinkern viele seiner Landsmänner bis heute, wenn von „Bunga Bunga“ die Rede ist. Bei manchen schwingt gar Bewunderung mit. Motto: Was ist dabei, wenn einer, der Geld bis zum Abwinken hat, die Puppen tanzen lässt? Solange es hinterher weit und breit kein Opfer gibt, sondern nur stutenbissige Staatsanwältinnen, die aus einem linken Neidkomplex heraus Rechnungen mit dem „Cavaliere“ begleichen wollen?

Im Medien-Imperium von Silvio Berlusconi sorgen gut bezahlte Angestellte dafür, dass diese Stimmen und Stimmungen gegen die angeblich „kommunistische“ Justiz gedruckt und gesendet werden, wieder und wieder.

50 zähe Verhandlungstage lang haben sich die drei Richterinnen bemüht, den medialen Ausnahmezustand und alle Attacken zu ignorieren, um die Schlüsselfrage zu klären: Hatte Berlusconi bezahlten Sex mit der Heimausreißerin, deren Familienwurzeln in Marokko liegen – und zugleich gewusst, dass sie noch minderjährig war?

Hat er deshalb, nachdem das Mädchen wegen Diebstahls festgenommen war, höchstpersönlich am 27. Mai 2010 um 23.49 Uhr zum Telefonhörer gegriffen, um beim Polizeichef ihre Freilassung zu erreichen – mit der Lüge, die Festgehaltene sei eine Nichte von Ägyptens Ex-Präsidenten Mubarak?
Berlusconi war bereits wegen einer Affäre mit einer Minderjährigen von seiner zweiten Frau verlassen worden war (mit den Worten „er ist krank“). Wollte er nun mit aller Macht verhindern, dass „Ruby“ über die Bunga-Bunga-Nächte auspackt? Ahnte er, dass seine Altherren-Abende mit leichten Mädchen, in denen die Staatsanwaltschaft später ein „System der Prostitution“ erkennen sollte, seinen Ruf als Landesvater ruinieren könnten, seinen Traum, die politische Karriere mit dem Amt des Staatspräsidenten zu krönen?

Es mangelte in dem Verfahren nicht an Zeuginnen, die früheren Aussagen von „Ruby“ sowie dem Inhalt Hunderter abgehörter Telefonate und SMS-Nachrichten widersprachen. Allenfalls Strip-Tänze und laszive Küsse wollen sie mitbekommen haben, ansonsten seien die „eleganten Abendessen“ im Hause Berlusconi tatsächlich ganz harmlos gewesen.
Nur muss man wissen: 40 Ex-Besucherinnen seiner Partys stehen weiter auf Berlusconis Gehaltsliste. Angeblich für ihren erlittenen Imageschaden erhalten sie monatlich 2500 Euro, ohne dafür arbeiten zu müssen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Karima El Marhoug (20), wie „Ruby“ mit richtigem Namen heißt, hat sexuelle Kontakte zu Berlusconi stets bestritten, selbst wenn sie sich in ihren sonstigen Aussagen in Widersprüche verstrickt und so um ihre Glaubwürdigkeit geredet hat. Selbst die giftigsten Kritiker von Silvio Berlusconi halten die Beweislage deshalb für dünn.

Steht Italiens Regierung von Berlusconis Gnaden wegen des Urteils auf der Kippe?

Ja, aber ins Wanken war sie bereits vorher geraten. Fast täglich drohen Berlusconi-Getreue mit dem Sturz von Enrico Letta, aktuell wegen einer für 1. Juli geplanten Mehrwertsteuererhöhung, die – mit Berlusconis Billigung – bereits von der Vorgänger-Regierung beschlossen worden war.
Muss Berlusconi wegen des Urteils in den Knast? Nein, in Italien werden Urteile in der Regel erst in der dritten Instanz rechtskräftig. Deshalb dürfte ihm erst der höchstrichterliche Spruch zu seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs wirklich gefährlich werden, der für November erwartet wird.
Hinzu kommt, dass Berlusconi aufgrund seines Alters Haftverschonung beantragen kann und dass die Regierung Letta derzeit ein Gesetz vorbereitet, das die chronisch überfüllten italienischen Knäste entlasten soll. Demnach können Freiheitsstrafen für die meisten Delikte künftig zu Hause verbüßt werden, im Hausarrest. Ausgenommen von dieser Sonder-Regelung sind nur Kapitalverbrecher.
Historisch ist das Urteil dennoch, weil es den Anfang vom Ende der politischen Karriere des einstigen Politik-Wunderknaben markieren dürfte, dessen eigenwilliger Kurs Italien zuletzt bei seinen europäischen Partnern isoliert hat.


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