Dienstag, 23. April 2013

+++FACEBOOK SIEGT IN ZWEITER INSTANZ, oder wie weiterhin der Klarname verlangt werden darf+++




Das Internet-Netzwerk darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Ein Datenschützer musste in seinem Kampf um Pseudonyme auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken.

Facebook darf von seinen Mitgliedern auch weiterhin verlangen, dass sie sich mit ihrem wirklichen Namen anmelden. Mit dieser Eilentscheidung gab das Oberverwaltungsgericht Schleswig Klagen des Unternehmens gegen den Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, statt. Wie schon zuvor das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz kamen nun auch die Oberverwaltungsrichter zu dem Schluss, Weichert sei für Facebook gar nicht zuständig, weil es die Daten in Computern in Irland verarbeite.

Weichert will das soziale Netzwerk hingegen zwingen, Pseudonyme zu akzeptieren. Kritiker werfen dem Datenschutzbeauftragten allerdings vor, er verletze das Gebot der Sachlichkeit, das für Behörden gelte. Er hatte vergangene Woche in einer Presseerklärung geschrieben: „Es ist dreist, wie Facebook politisch Verantwortliche für dumm zu verkaufen versucht.“ Das Unternehmen verstoße in vieler Hinsicht gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht: „Facebook wird immer dreister - die deutsche Politik schaut zu und macht mit.“ Nach Weicherts Ansicht dürfen Politiker und Amtsleiter das Netzwerk nicht mehr nutzen.

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