Mittwoch, 11. Juli 2012

Anrufen verboten, aber handeln und verkaufen erlaubt!




Wer ein Unternehmen hat und auf Kundenkontakt angewiesen ist, wird vom Gesetzgeber immer mehr gegängelt: Man darf potentielle Kunden nicht ohne deren Erlaubnis anrufen, anmailen oder ein Fax schicken ohne eine empfindliche Strafe zu riskieren. Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich, es sei denn, man ist der Gesetzgeber selbst. Aber lesen Sie bitte mal der Reihe nach über den jüngsten Fauxpas unserer Regierung.
Dass Facebook & Co es nicht so genau mit dem deutschen Datenschutzgesetz nehmen, wird vor allen Dingen von Verbraucherschutzministerin Aigner bei jeder Gelegenheit kritisiert. Doch wenn der Gesetzgeber in sage und schreibe 57 Sekunden ein neues Meldegesetz durchwinkt, das es den Meldeämtern erlaubt, die persönlichen Daten der Bürger an Adressdealer zu verkaufen, dann ist dies wohl eine andere Sache. Soll heißen: Das neue Gesetz ermächtigt die deutschen Meldeämter in den Städte- und Gemeindeverwaltungen, Adressen und Daten von Bürgern an kommerzielle Anbieter zu verkaufen, also einen lukrativen Datenhandel von Amts wegen zu betreiben. So kann man natürlich auch die maroden Kassen der Städte füllen. 
Dabei müssen die Bürger dafür noch nicht einmal ihr Einverständnis geben. Denn man muss auf den Meldeämtern aktiv schriftlich Widerspruch einlegen, wenn man nicht will, dass eigene Daten verkauft werden. Selbst dann heißt das noch nicht, dass die persönlichen Daten nicht trotzdem verkauft werden dürfen. Denn eine Bestandspflege dürfen die Datenhändler mit den Meldeämtern trotzdem betreiben. Wer also mit seiner Adresse in irgend einer Datei der Adresshändler steht, hat keine Chance auf Datenschutz. 
Nachdem die Medien diesen Schnellschuss von ein paar Bundestagsabgeordneten aufgedeckt haben, will es nun niemand gewesen sein. Alle Parteien distanzieren sich und hoffen, dass der Bundesrat nun dieses verunglückte Gesetz kippt. Da wird wohl die Frage erlaubt sein dürfen, wie in unserem Lande Gesetze überhaupt zustande kommen? 

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