Sieben Jahre lang kämpfte Gustl Mollath für seine Freilassung aus der Psychiatrie. Jetzt hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet - und Mollaths sofortige Entlassung.
Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Der 56-Jährige kommt unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden. Das OLG ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in dem umstrittenen Fall an und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger Gerd Strate hatten Wiederaufnahmeanträge gestellt. Das Landgericht Regensburg hatte diese Anträge jedoch am 24. Juli abgelehnt.
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er - so das damalige Urteil - seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau in Millionenhöhe aufgedeckt habe.
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