Montag, 26. November 2012

+++Haben Sie einen "NOTFALLORDNER"?+++



Nur etwa 10% aller Bürger haben für den Notfall eine vernünftige rechtliche Vorsorge getroffen. Dass diese Vorsorge nicht nur für Alleinstehende sinnvoll ist sondern auch für Ehepaare, ist vielen Menschen weniger bekannt.

Gerade die Themen:
  - Generalvollmacht
  - Patientenverfügung
  - Organspende
  - und Testament
versucht jeder Mensch zu verdrängen.


Wie wichtig die Zusammenfassung in einem Vorsorgeordner/Notfallordner ist, machen folgende Beispiele deutlich:

- Wissen Sie, welche Kredit- , Kunden-, Girokarten und Ausweise Sie im Geldbeutel haben (mit den entsprechenden Nr.)? Um im Ernstfall eine schnelle Sperrung zu erreichen, sind diese Angaben hilfreich.

- Haben Sie einer Person eine Vollmacht erteilt, so dass im Ernstfall jemand Sie vertreten kann? Auch bei Ehepaaren ist dies zwingend notwendig. Hierbei ist nicht nur an die Kontenvollmacht zu denken, sondern an alle Vollmachten. Sofern Sie keine Person als Bevollmächtigten festgelegt haben, wird bei Ihrer Geschäftsunfähigkeit (z.B. durch Herzinfarkt oder Schlaganfall) das Betreuungsgericht eine Person festlegen. Einen konkreten Einfluss haben Sie dann jedoch als geschäftsunfähiger Bürger nicht mehr.

- Auch im Todesfall ist ein schneller Zugriff auf die geordneten Dokumente und Passwörter unumgänglich, denn gerade die Angehörigen erleben nicht nur einen Verlust eines nahen Angehörigen. Eine enorme Stresssituation tritt auf, die durch die Vielfältigkeit der zu suchenden Unterlagen verstärkt wird.

- Wichtiger Ratschlag für Selbständige:
Denken Sie nicht nur an die private Vollmacht, sondern auch an die Vollmachten innerhalb des Betriebes. Hierbei sind nicht nur Kontenvollmachten zu beachten, sondern auch Unterschriftsvollmachten für personelle Entscheidungen oder z. B. auch Miet-, Pacht- und Leasingverträge.

- Sorgerechtsverfügung, wenn Sie minderjährige Kinder haben:
Das Sorgerecht haben in der Regel die Eltern. Wenn jedoch z.B. beide Eltern bei einem Unfall tödlich verunglücken, dann sind nicht automatisch die Paten als Ersatzeltern eingesetzt. Dies entscheidet in dieser Situation dann in der Regel das Jugendamt. Um hier eine gewisse Vorsorge zu treffen, ist es ratsam eine Sorgerechtsverfügung schriftlich zu fixieren.

VORSORGE ist besser, als eine mühsame NACHSORGE betreiben zu müssen! Denn kein Mensch weiß, was ihm am nächsten Tag passieren kann!

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