Dienstag, 2. Oktober 2012

Bistum Erfurt ohne Bischof und wie es einen neuen Bischof erhält!




Mit dem Rücktritt von Bischof Joachim Wanke befindet sich das Bistum Erfurt in der Sedisvakanz, d.h. der Bischöfliche Stuhl ist nicht besetzt. Mit dem Amtsverzicht ist außerdem die Amtsgewalt von Generalvikar Raimund Beck erloschen, der als Stellvertreter des Bischofs im Bereich der Verwaltung und als dessen "alter ego" an der bischöflichen Leitungsgewalt teilhatte. Dennoch bleibt die Diözese, bis es einen Nachfolger für Bischof Wanke gibt, nicht ohne Führung.

Das Kirchenrecht legt fest, dass bei eingetretener Sedisvakanz die Leitungsgewalt auf den dienstältesten Weihbischof im aktiven Dienst übergeht. Somit steht seit Punkt 12 Uhr heute Mittag Weihbischof Reinhard Hauke an der Spitze des Bistums Erfurt.

Doch nicht für lange Zeit. Denn bereits am Tag nach dem Rücktritt von Bischof Wanke, also am Dienstag, 2. Oktober, wählt das Erfurter Domkapitel einen so genannten Diözesan-Administrator und entspricht damit den kirchenrechtlichen Vorgaben, die dafür eine Frist von acht Tagen nach Bekanntwerden der Sedisvakanz vorsehen.

Bei einer Heiligen Messe im Erfurter Dom, am gleichen Tag um 18 Uhr, tritt der Diözesan-Administrator zum ersten Mal in der Öffentlichkeit auf. Anlass für diese Messe ist nicht die Wahl, sondern die gute Gewohnheit, zu den Kapitelssitzungen Gottesdienst zu feiern.

Der Diözesan-Administrator – er muss ein Priester und mindestens 35 Jahre alt sein – leitet mit der Annahme seiner Wahl das Bistum Erfurt, bis ein neuer Bischof von der Diözese Besitz ergreift, wie es juristisch korrekt heißt. Nach seiner Wahl kann der Diözesan-Administrator einen Ständigen Vertreter benennen, der ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

Das Kirchenrecht schränkt die Amtsgewalt des Diözesan-Administrators allerdings ein: "Sede vacante nihil innovetur – Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden", heißt es im Canon 428 des Codex Iuris Canonici. Gemeint sind damit Grundsatzentscheidungen, "Weichenstellungen", die den neuen Bischof binden oder seine Rechte und die der Diözese beeinträchtigen könnten.

Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitraum, in dem ein neuer Bischof bestellt sein muss. In der Regel dauert die Sedisvakanz mehrere Monate und kann auch ein Jahr oder länger dauern. Aber das ist eher der Ausnahmefall.

Im Bistum Erfurt erfolgt die Besetzung des Bischöflichen Stuhles entsprechend Artikel 6 des so genannten "Preußischen Konkordates", ein Vertrag, den der Freistaat Preußen mit dem Heiligen Stuhl am 14. Juni 1929 geschlossen hat und auf dessen Regelungen auch der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung des Bistums Erfurt vom 14. Juni 1994 sowie der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 18. Juli 1997 Bezug nehmen.

Vor der Ernennung des Bischofs werden im Vatikan Vorschläge für geeignete Kandidaten gesammelt. Das Erfurter Domkapitel wird eine Namensliste einreichen. Auch der Nuntius übermittelt Rom Vorschläge und bittet weitere Kirchenvertreter, besonders Bischöfe, ihrerseits geeignete Persönlichkeiten zu benennen.

Unter "Würdigung der Listen", d.h. ohne an die Vorschläge gebunden zu sein, erstellen die vatikanischen Behörden eine Dreierliste, die dem Papst vorgelegt und ggf. noch von ihm abgeändert wird.

Aus der endgültigen Dreierliste wählt das Erfurter Domkapitel in geheimer Wahl den neuen Bischof, der dann vom Papst ernannt und der Landesregierung angezeigt wird.

Der gesamte Prozess, von der Kandidatensuche bis zum Tag der Ernennung, läuft unter strengster Geheimhaltung ab.
Der Öffentlichkeit wird nur ein Name bekannt werden: der des künftigen Bischofs – nach seiner Ernennung.

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