Seit wann dürfen sich ledige Fräulein "Frau" nennen?
Die Lösung lautet: seit 1955
Offiziell dürfen sie das seit dem 6.2. 1955. An diesem Tag gab das Bundesinnenministerium an die obersten Bundesbehörden den Erlass heraus, demzufolge sich unverheiratete Frauen auch "Frau" nennen können beziehungsweise im amtlichen Verkehr mit "Frau" angeredet werden.
Vom 12. bis zum 18. Jahrhundert war die vom mittelhochdeutschen "vrouwe" abgeleitete Verkleinerungsform "vrouwelin" adligen Jungfrauen vorbehalten. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich die Anrede für alle ledige Frauen durch. Auf die Dauer aber war das unhaltbar, denn es fehlte der allgemeine Gebrauch von "Männlein", und die Titulierung "Herrchen" ist von vornherein begrenzt.
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