Montag, 18. März 2013

+++ADENAUERS WIEDERGUTMACHUNG FÜR ISRAEL, oder was er uns verschwieg+++



1952 unterzeichnete Kanzler Adenauer ein milliardenschweres Entschädigungsabkommen mit Israel - aus einer "zwingenden moralischen Verpflichtung" heraus, wie er erklärte. Doch lange zurückgehaltene Kabinettsprotokolle belegen, dass er auch andere Motive hatte.

Konrad Adenauer war nicht nur der erste Kanzler der Bundesrepublik und begeisterter Boccia-Spieler. Er war auch Bestseller-Autor. Seine vierbändigen "Erinnerungen" wurden zum Kassenschlager. Allein der 1965 veröffentlichte erste Band erreichte innerhalb eines Jahres eine Auflage von 250.000 Exemplaren, was dem prominenten Autor an die 1,5 Millionen Mark einbrachte.

In seinen Memoiren gab sich der Alte aus Rhöndorf ganz unbescheiden. Er rühmte seine politischen Erfolge: Gründung der Bundesrepublik 1949, Wiederherstellung deutscher Souveränität 1954, seine legendäre Reise nach Moskau 1955 und nicht zuletzt die "Ordnung unseres Verhältnisses zu den Juden".
Am 10. September 1952 hatte Adenauer Israel im Luxemburger Abkommen Entschädigungszahlungen in Höhe von drei Milliarden Mark zugesichert. Dem Vertrag waren zähe Verhandlungen im Kabinett vorausgegangen. Der damalige Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) kritisierte den eingeschlagenen Weg der Wiedergutmachung, Finanzminister Fritz Schäffer (CSU) hielt die israelischen Forderungen für überzogen.

Auch die westdeutsche Bevölkerung verfolgte Adenauers Vorhaben skeptisch. Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach erachteten 44 Prozent der Bundesbürger Wiedergutmachungszahlungen an Israel für gänzlich "überflüssig".

Protokolle unter Verschluss

Der Kanzler aber betrieb das Entschädigungsprojekt mit Entschlossenheit. In seinen Memoiren nannte er denn auch die Gründe für das entschiedene Vorgehen: Das Abkommen mit Israel habe "auf einer zwingenden moralischen Verpflichtung" beruht, schrieb er, und sei daher "etwas anderes als ein üblicher Vertrag zwischen zwei Staaten" gewesen: "Es gibt Höheres als gute Geschäfte."

Doch als die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) die Kabinettsprotokolle Adenauers nach Ablauf der Sperrfrist 1982 veröffentlichen wollte, kam sie zu einem anderen Urteil. Das zeigen Akten, die das Auswärtige Amt nun veröffentlicht hat. Es stellte sich heraus, dass die Dokumente "in gewissem Widerspruch" zu den Erinnerungen des Altkanzlers stünden, wie ein hoher Beamter des Auswärtigen Amts (AA) am 17. Dezember 1982 notierte: Adenauer sei offenbar nur "aufgrund des Drucks der USA zu den Wiedergutmachungsverhandlungen bereit" gewesen.

So hatte Adenauer in der Kabinettsitzung am 17. Juni 1952 auf das Verhältnis Westdeutschlands zu den USA verwiesen und gesagt, der "ergebnislose Abbruch von Verhandlungen mit Israel würde die schwersten politischen und wirtschaftspolitischen Gefahren für die Bundesrepublik heraufbeschwören".

Wegen Passagen wie dieser befürchtete der Bonner AA-Beamte nun, die Freigabe der Kabinettsprotokolle könne "dazu führen, dass unsere Leistungen an Israel und das jüdische Volk in der Öffentlichkeit erneut problematisiert würden". Dies hätte "eine Belastung unserer Beziehungen zu Israel" zur Folge, "die wir zu 'normalisieren' suchen". Der Beamte empfahl, die Papiere weiter geheim zu halten.
Die Bedenken des Beamten waren durchaus berechtigt. Anfang der achtziger Jahre hatte eine lang anhaltende Kontroverse zwischen Kohls Vorgänger Helmut Schmidt (SPD) und dem israelischen Ministerpräsidenten Menachem Begin das Verhältnis zu Tel Aviv nachhaltig beeinträchtigt. 1979 war ein Zitat Schmidts durch die deutsche Presse gegangen, er wolle nicht als "wandelnde Aktion Sühnezeichen" nach Israel reisen. Begin hatte gekontert, einem deutschen Kriegsteilnehmer gebe er nicht die Hand.

Erst mit der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler im Oktober 1982 verbesserten sich die Beziehungen beider Länder allmählich wieder. Die zwei Monate später zutage tretenden Widersprüche Adenauers kamen der Bundesregierung daher ungelegen. Doch die Bundesregierung fand eine Lösung für das Problem - und verzögerte die Freigabe der betreffenden Kabinettsprotokolle aus der Ära des Altkanzlers. Sie wurden erst Jahre später veröffentlicht.


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