Autofahrer müssen wieder mal umlernen. Denn am 1. April treten wichtige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie verteuern Verkehrsverstöße und bringen einige neue Schilder auf die Straße.
Der Schilderwald (mehr als 20 Mio.) soll ausgedünnt werden. Und man glaubt es kaum: Dazu werden neue Schilder aufgestellt. Zunächst jedenfalls. Denn einige andere wurden bereits ausrangiert. Sie bleiben aber bis ins Jahr 2022 gültig. Bis tatsächlich weniger Schilder am Straßenrand stehen, wird es also noch lange dauern.
Fehlt der Parkschein, kostet das 10 Euro statt wie bisher 5 Euro. Dasselbe gilt, wenn die Parkzeit abgelaufen ist (um mindestens 30 Minuten). Wer bis zu eine Stunde länger parkt als bezahlt, zahlt 15 Euro drauf. Für zwei Stunden sind es 20 Euro. Ab mehr als drei Stunden zahlt man pauschal 30 Euro. Grund der Anhebung: Viele Autofahrer zahlten bislang im Zweifelsfall lieber das Knöllchen als die höheren Gebühren im Parkhaus. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn man Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen zuparkt.
Wer dort unzulässig parkt, riskiert 20 bis 35 Euro Strafe.
An Zeichen, die auf gefährliche Kurven, starkes Gefälle oder Wildwechsel hinweisen, müssen Autofahrer langsamer fahren. Sonst drohen 100 Euro Bußgeld. Denn selbst wenn hier kein ausdrückliches Tempolimit ausgewiesen ist, soll man bei Gefahr schnell zum Stehen kommen können.
Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und andere gefährdet, muss 20 Euro statt 10 Euro Strafe zahlen.
Einfahrt in falscher Richtung kostet ab 25 Euro. Das gilt auch für einen Kreisverkehr. Bei Gefährdung oder Schaden werden daraus 30 oder 35 Euro.
Zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang gilt ein Überholverbot.
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