Freitag, 15. Februar 2013
+++ETIKETTEN richtig lesen+++
Rätsel Zutatenliste.
Auf einer Packung stehen alle Inhaltsstoffe in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles. An erster Stelle steht immer die Zutat, die den größten Anteil ausmacht.
Werden Zutaten auf der Verpackung abgebildet oder erwähnt, muss in der Regel ihr prozentualer Mengenanteil angegeben werden.
Das steckt hinter den wichtigsten Bezeichnungen:
Formfleisch:
Kein natürlicher Kochschinken vom Stück, sondern industriell gefertigter Schinken. Das Fleisch wurde erst gegart, dann zerlegt und später wieder als Masse zusammengeklebt, z. B. mit Enzymen.
Lebensmittelzubereitung mit Pflanzenfett:
Dahinter kann sich z. B. sogenannter industrieller Analogkäse verbergen. Er besteht aus billigem Pflanzenfett, dem Milch zugesetzt wurde. Dieses Produkt darf nicht als Käse bezeichnet werden!
Antioxidationsmittel:
Das ist z. B. Vitamin C, soll die Haltbarkeit eines Produktes erhöhen.
Backtriebmittel:
Z. B. Backpulver oder Natron. Sie lockern durch Freisetzung von Gasen Backwaren auf, machen sie schön fluffig.
Emulgatoren:
Moleküle, die das Mischen von Flüssigkeiten ermöglichen (z. B. Wasser mit Fett).
Farbstoffe:
Damit wird die Farbe eines Produktes aufgepeppt, die bei der Herstellung verloren gegangen ist. Achtung: Einige Farbstoffe können Allergien und Hyperaktivität bei Kindern auslösen (E 102, E 104, E 110, E 124).
Konservierungsmittel:
Das ist z. B. Benzoesäure – sie hemmt das Wachstum von Mikroorganismen, verlängert so die Haltbarkeit.
Mono- und Diglyceride:
Werden aus Fettsäuren hergestellt. Sie helfen z. B. dabei, dass Feuchtigkeit länger gebunden werden kann und Backwaren frisch bleiben.
Natürliches Aroma:
Das muss nicht von Früchten stammen, sondern kann mithilfe von Bakterien oder Pilzen gezüchtet werden. Nur wenn natürliches Erdbeer-Aroma auf der Packung steht, muss es zu 95 % aus Erdbeeren gewonnen werden. Hersteller dürfen Konservierungsstoffe im Aroma einsetzen und müssen diese dann nicht kennzeichnen.
Ohne Kristallzucker:
Kann dennoch Zucker enthalten, z B. Frucht-, Rohr- oder Rübenzucker.
Fachliche Beratung: Armin Valet, Verbraucherzentrale Hamburg.
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